Schickt ein bereits gekündigter und dienstfrei gestellter Arbeitnehmer Daten von tausenden Firmenkunden in einem E-Mail als Attachment an seine Privatadresse, ist dieser Eingriff durch keinerlei Dienstinteresse zu erklären. Soweit darin die Vorbereitung konkurrenzierender Tätigkeit gesehen werden kann, ist eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gerechtfertigt.
OGH 11. 2. 2004, 9 ObA 91/03b