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Dienstgeberabgabe auch für fallweise Beschäftigte

RechtsprechungPVP 2004, 24 Heft 6 v. 20.6.2004

Fallweise beschäftigte Dienstnehmer, deren Entgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, sind wie andere geringfügig Beschäftigte unfallversichert und daher auch bei Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages 1)1)Die vorliegende Entscheidung des VwGH bezieht sich auf den mit 31. 3. 2004 aufgehobenen pauschalierten Dienstgeberbeitrag. Da mit der pauschalierten Dienstgeberabgabe (ab 1. 6. 2003) eine - von der unterschiedlichen Bezeichnung abgesehen - praktisch identische Nachfolgeregelung geschaffen wurde, sind die Ausführungen des VwGH aber nach wie vor aktuell. zu berücksichtigen.

VwGH 21. 4. 2004, 2000/08/0004

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