Infolge der Einführung von Kinderzuschlägen zum Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag und der Erhöhung des Pendlerpauschales durch die Steuerreform wurden die Formulare E 30 und L 34 neu gestaltet. Ab Juni 2004 gilt eine erhöhte Freigrenze für Sonderzahlungen.