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Neuer Urlaubskrankenschein ab 1. 6. 2004

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 8 Heft 6 v. 20.6.2004

Ab 1. Juni 2004 ist für Urlaube und Entsendungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, EWR-Staaten und die Schweiz ausschließlich der „neue Urlaubskrankenschein“ (E 111 - NEU) zu verwenden.

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