Ab 1. Juni 2004 ist für Urlaube und Entsendungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, EWR-Staaten und die Schweiz ausschließlich der „neue Urlaubskrankenschein“ (E 111 - NEU) zu verwenden.
Ab 1. Juni 2004 ist für Urlaube und Entsendungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, EWR-Staaten und die Schweiz ausschließlich der „neue Urlaubskrankenschein“ (E 111 - NEU) zu verwenden.