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Kein Malus bei nicht verlängerter Altersteilzeit

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 4 Heft 5 v. 20.5.2004

Kommt es bei Altersteilzeit-Übergangsfällen nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Verlängerung der Altersteilzeit infolge einer Ablehnung durch den Arbeitnehmer zur Beendigung des Dienstverhältnisses, fällt kein Malus für den Arbeitgeber an.

​​Übergangsregelung zur Altersteilzeit

Im Hinblick auf die seit 1. 1. 2004 geltenden Neuerungen bei der Altersteilzeit sind 3 Fälle zu unterscheiden1)1)Siehe ausführlich PV-Praxis 1/2003.:

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