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Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung

Für die PraxisPVP 2004, 6 Heft 5 v. 20.5.2004

Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch im Ausmaß von grundsätzlich 30 Werktagen pro Urlaubsjahr. Der Urlaubsanspruch kann aber auf die tatsächlichen Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten umgerechnet werden.

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