Bezugsumwandlungen zur Finanzierung von Zukunftssicherungsmaßnahmen liegen im Trend, sorgen aber in der Praxis häufig für Unklarheiten. Von besonderer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen Bezugsumwandlung mit Bezugsverzicht und Bezugsumwandlung ohne Bezugsverzicht. Die Sozialversicherungsfreiheit (bis € 300,- jährlich) setzt in jedem Fall einen Bezugsverzicht voraus. Eine Bezugsumwandlung hat im Regelfall auch arbeitsrechtliche Auswirkungen.