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Behandlung von Gehaltsvorschüssen in der Lohnpfändung

Für die PraxisPVP 2004, 14 Heft 4 v. 20.4.2004

Zur Hereinbringung eines Gehaltsvorschusses kann der Arbeitgeber auf den unpfändbaren Freibetrag (= Existenzminimum) des Arbeitnehmers greifen. Dem Arbeitnehmer muss jedoch im Regelfall ein bestimmter Mindestbetrag verbleiben.

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