Die neuen Existenzminimumbeträge für das Kalenderjahr 2005 stehen fest. Der monatliche allgemeine Grundbetrag für die Lohnpfändung erhöht sich mit 1. 1. 2005 von bisher € 653,- auf € 662,-.
Lohnpfändungswerte für 2005
Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende wurde für das Kalenderjahr 2005 mit € 662,99 festgelegt. Daraus leiten sich für 2005 folgende Lohnpfändungswerte ab: