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Erstattung des Krankenentgelts bei Arbeits- und Freizeitunfällen

GastbeitragDr. Thomas RauchPVP 2004, 13 Heft 12 v. 20.12.2004

Arbeitgeber, die regelmäßig weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigen, können die Erstattung von 50 % des von ihnen entrichteten Krankenentgelts für höchstens 6 Wochen (bei länger als 3 Tage dauerndem Krankenstand) beantragen, falls der Krankenstand auf einem Arbeits- oder Freizeitunfall beruht.

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