Arbeitgeber, die regelmäßig weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigen, können die Erstattung von 50 % des von ihnen entrichteten Krankenentgelts für höchstens 6 Wochen (bei länger als 3 Tage dauerndem Krankenstand) beantragen, falls der Krankenstand auf einem Arbeits- oder Freizeitunfall beruht.