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„Einmal Bonus - immer Bonus“

Für die PraxisPVP 2004, 15 Heft 12 v. 20.12.2004

Ein bereits angefallener Bonus (= Entfall des DG-Anteils zur Arbeitslosenversicherung) geht durch die Unterbrechung des Dienstverhältnisses nicht verloren.

​​Allgemeine Voraussetzung des Bonus

Bei Einstellung einer Person, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet oder überschritten hat, kann ein Bonus zur Anwendung kommen (= Entfall des Dienstgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung).

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