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Beitragspflichtige Pensionsabfindung bei aufrechtem Dienstverhältnis

RechtsprechungPVP 2004, 26 Heft 11 v. 20.11.2004

Zahlt ein Dienstgeber seinen Dienstnehmern bei aufrechtem Dienstverhältnis Pensionsabfindungen als Gegenleistung dafür aus, dass diese auf die bisher entstandene Betriebspensionsanwartschaft verzichten, ist weder von einer beitragsfreien Beendigungsleistung (§ 49 Abs 3 Z 7 ASVG) noch von einer beitragsfreien Zukunftssicherung (§ 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG) auszugehen. Es handelt sich daher um laufendes Entgelt, welches im Auszahlungsmonat bis zur Höchstbeitragsgrundlage der SV-Pflicht unterliegt.

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