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Kollektivvertragliche Verkürzung der Kündigungsfrist im Gewerbe

RechtsprechungPVP 2004, 25 Heft 11 v. 20.11.2004

Die in § 77 Gewerbeordnung 1859 für gewerbliche Arbeiter vorgesehene 14-tägige Kündigungsfrist ist nicht zwingend und kann daher durch Kollektivvertrag verkürzt werden. Die im Kollektivvertrag für Arbeiter im Bäckergewerbe vorgesehene 1-tägige Kündigungsfrist (zum Ende der Arbeitswoche) ist somit rechtsgültig.

OGH 7. 7. 2004, 9 ObA 25/04y

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