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Änderungen in Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld

Neue Gesetze und ErlässePVP 2003, 5 Heft 1 v. 20.10.2003

Erhöhtes Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten

Ab 1. 1. 2004 gebührt das Kinderbetreuungsgeld auch für Mehrlingsgeburten (demnach nicht nur für das erste Kind). Das Kinderbetreuungsgeld erhöht sich ab diesem Zeitpunkt für das zweite und jedes weitere Kind um je 50%.

Es beträgt demnach:

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