Angleichung bei Angestellten und Arbeitern
Der gesamte Krankenversicherungsbeitrag für sämtliche nach dem ASVG pflichtversicherten Angestellten, Arbeiter und Lehrlinge beträgt ab 1. 1. 2004 einheitlich 7,40%. Lediglich bei den freien Dienstnehmern ist ein geringerer Krankenversicherungsbeitrag von 7,00% vorgesehen, weil diese keinen Anspruch auf Krankengeld haben.