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Vereinheitlichung der Krankenversicherungsbeiträge

Neue Gesetze und ErlässePVP 2003, 4 Heft 1 v. 20.10.2003

Angleichung bei Angestellten und Arbeitern

Der gesamte Krankenversicherungsbeitrag für sämtliche nach dem ASVG pflichtversicherten Angestellten, Arbeiter und Lehrlinge beträgt ab 1. 1. 2004 einheitlich 7,40%. Lediglich bei den freien Dienstnehmern ist ein geringerer Krankenversicherungsbeitrag von 7,00% vorgesehen, weil diese keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

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