Eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung schließt das Vorliegen von Arbeitslosigkeit aus. Der VwGH hat zum Vorliegen dieser Voraussetzung bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung zuletzt in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen (VwGH 26. 2. 2026, Ro 2025/08/0016).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

