In seiner Entscheidung vom 19. 2. 2026, 9 ObA 62/25w, befasste sich der OGH mit der Frage, wie das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit zu berechnen ist, wenn im Dienstvertrag eine All-in-Vereinbarung ohne bestimmbaren Überstundenanteil vereinbart wurde. Der OGH entschied, dass bei einer All-in-Vereinbarung, die keine ausreichende Abgrenzung des Entgeltanteils für Mehr- und Überstundenleistungen enthält, das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit vom gesamten All-in-Gehalt zu berechnen ist. Eine nachträgliche Aufteilung anhand eines Durchschnittswerts der tatsächlich geleisteten Überstunden kommt nicht in Betracht.

