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Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2026

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2026, 4 - 5 Heft 3 v. 10.3.2026

In PV-Info 4/2025, Seite 5 ff, wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe (im Folgenden: KV) berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2026 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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