In PV-Info 4/2025, Seite 5 ff, wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe (im Folgenden: KV) berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2026 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

