Liegt ein rechtskräftiger Bescheid eines Sozialversicherungsträgers über die Zuordnung zum Kreis der (freien) Dienstnehmer oder Selbständigen vor, ist das Finanzamt der Betriebsstätte im Rahmen einer GPLB daran grundsätzlich gebunden. Da das Verfahren vor der ÖGK sehr oft ohne Bescheiderlassung endet, fehlt eine solche Bindungswirkung. Das Steuerrecht hat eine eigene Definition des Dienstverhältnisses, die sich zwar nicht exakt, aber doch weitgehend mit der des ASVG deckt. Daher schloss sich das BFG der Ansicht der ÖGK in einem Fall von selbständigen Botenfahrern an, obwohl ein Bescheid, der das BFG gebunden hätte, fehlte (BFG 24. 6. 2025, RV/7103226/2024).

