vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückverrechnung und Nachverrechnung von Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung und Rückzahlung von Arbeitslohn

Alles klar?SteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2025, 23 - 32 Heft 9 v. 10.9.2025

In der Praxis stellt sich immer wieder die Notwendigkeit, rückwirkende Änderungen der Personalabrechnung vorzunehmen. Rückwirkend notwendige Änderungen begegnen dem Personalverrechner in Gestalt von Nachzahlungen, Kündigungsentschädigungen und Vergleichszahlungen. (Rückwirkende) Änderungen sind allerdings auch bei Rückzahlung von Arbeitslohn oder ganz einfach, weil in der Abrechnung ein Fehler unterlaufen ist, notwendig. Letztere Anwendungsfälle führen oftmals zu einer Rückverrechnung, mitunter aber auch zu einer Nachverrechnung von Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung (SV-DNA), auf die im folgenden Beitrag eingegangen wird. Dies kann zu erstaunlich komplexen Folgen im Bereich der Lohn- bzw Einkommensteuer führen, die die Personalverrechner an den Rand ihrer EDV-technischen Umsetzungsmöglichkeiten bringen. Oftmals werden derartige Sachverhalte (mitunter auch von der Finanzverwaltung unbeanstandet) pragmatisch, aber unrichtig im Sinne der Gesetzesbuchstaben abgewickelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!