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Branchenerfahrung und Vordienstzeiten im Hotel- und Gastgewerbe

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtGünter SteinlechnerPV-Info 2025, 5 - 7 Heft 6 v. 10.6.2025

Seit 1. 5. 2025 sind bei der Einstufung im Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe Zeiten der Branchenerfahrung und bestimmte Vordienstzeiten zu berücksichtigen, sofern sie mindestens einen Monat betragen. Zeiten der Branchenerfahrung und Vordienstzeiten sind jeweils auf den Tag genau zu addieren und anschließend auf den nächsten vollen Kalendermonat aufzurunden.

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