Der VwGH (23. 10. 2024, Ra 2022/15/0076) hat ausgesprochen, wie eine deutsche Abfindung gemäß deutschem Kündigungsschutzgesetz (dKSchG) im österreichischen Steuerrecht zu verorten ist. Interessant sind – wie oft in höchstgerichtlichen Erkenntnissen – die darin enthaltenen impliziten Aussagen. In diesem Fall ergab sich eine Aussage zu möglichen Aufteilungen einer deutschen Abfindung, wie diese vielleicht steueroptimiert gerne gesehen werden würden.

