Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und tritt mit 28. 6. 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte digitale Teilhabe zu ermöglichen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 €. Die frühzeitige Implementierung barrierefreier Lösungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern schafft auch strategische Wettbewerbsvorteile und eröffnet neue Marktpotenziale.

