Im Rahmen des Budgetsanierungsgesetzes, BGBl I 2025/7, ausgegeben am 18. 3. 2025, wurde der Anspruch auf Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld – mit Übergangsfristen – abgeschafft. Wurde bis zum Ablauf des 31. 3. 2025 eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart, für die kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld mehr besteht, wird dem Arbeitnehmer ein Rücktrittsrecht eingeräumt.

