Die Konsultationspflicht nach der Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungs-RL) besteht auch, wenn die betroffenen Arbeitsverhältnisse wegen Eintritt des Arbeitgebers in den Ruhestand enden (EuGH 11. 7. 2024, Plamaro, C-196/23). Diese zum spanischen Recht ergangene Entscheidung soll im Kontext der österreichischen Rechtslage dargestellt werden.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

