Ein Arbeitnehmer kann entlassen werden, wenn er „zu der mit ihm vereinbarten Arbeit unfähig befunden wird“. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine solche Unfähigkeit zur Erbringung der vereinbarten Arbeit bei einem Arbeitnehmer, der für seine Tätigkeit eine bestimmte Berechtigung braucht, auch dann eintreten kann, wenn er diese Berechtigung verliert (OGH 23. 10. 2024, 9 ObA 61/24x).

