Mit 1. 11. 2024 sind zahlreiche Änderungen und Ergänzungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten, die beim Erstellen von Arbeitsverträgen, aber auch in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sein werden. In der PV-Info 10/2024 und 11/2024 wurden die Neuerungen dargestellt (Steinlechner, Neuerungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe, PV-Info 10/2024, Seite 3 ff, sowie PV-Info 11/2024, Seite 11 ff). Auf einige kleinere, aber nicht unwichtige Details zu Pflichtpraktikanten, zu fallweise Beschäftigten und zu den Zulagen wird im Folgenden hingewiesen.

