Das BMF hat zwei Beantwortungen von Fragen am 10. 10. 2025 zur Mitarbeiterprämie 2025 gemäß § 124b Z 478 EStG veröffentlicht, und zwar zur steuerlichen Behandlung der Einmalzahlung im Metallindustrie-KV (abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Steuerliche-Behandlung-Einmalzahlung-Metallindustrie-KV.html ) und zu Beispielen zur sachlichen und betriebsbezogenen Differenzierung (siehe https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2025-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-478-EStG-1988---Beispiele-zur-sachlichen%2C-betriebsbezogenen-Differenzierung-.html ). Spät im Jahresverlauf, aber doch erhalten wir Details dazu, unter welchen Voraussetzungen die Mitarbeiterprämie 2025 steuerfrei gewährt werden kann. Weitere Abgabenbefreiungen sind nicht vorgesehen. Bitte finden Sie dazu nachfolgende Zusammenfassung; die Detailfragen können Sie unter den oben angeführten Links abrufen.

