Das Erkenntnis des VwGH vom 29. 5. 2024, Ro 2022/15/0019, über die Abgabepflicht von „Entfernungszulagen“ (Tagesgeldern), die nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe bezahlt wurden, hat vor allem in der Branche der Arbeitskräfteüberlasser Unruhe ausgelöst. Sie finden dazu nachstehende Überlegungen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

