Werden Arbeitnehmer ständig am Betriebsgelände eines Auftraggebers des Arbeitgebers für Montage-, Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Industrieanlagen tätig, erfüllen gewährte Tagesgelder nicht die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG, selbst wenn der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (zB Kollektivvertrag) zur Zahlung derartiger Reiseaufwandsentschädigungen verpflichtet ist (VwGH vom 29. 5. 2024, Ro 2022/15/0019).