Nach dem BBG (Bundesbehindertengesetz) besteht für Behinderte die Möglichkeit, einen Behindertenpass zu erlangen. Nach nunmehr erfolgter explizit gesetzlicher Klarstellung hat die Innehabung eines Behindertenpasses aber keine Auswirkungen auf den (arbeitsrechtlich relevanten) Status als begünstigter Behinderter iSd BEinstG (BGBl I 2024/98, ausgegeben am 18. 7. 2024).