Einen Versuch ist es allemal wert – so denken viele Dienstgeber und Dienstnehmer. Dazu vereinbaren sie oft Tage zum Schnuppern und Ausprobieren, um herauszufinden, ob es mit der Arbeit klappt. Für viele klingen die Begriffe „Schnuppertage“ oder „Probearbeit“ ohnehin gleich. In der Sozialversicherung ist der Unterschied aber wichtig, da unabhängig davon, wie die Arbeit letztendlich bezeichnet wird, die Dienstnehmer immer rechtzeitig angemeldet werden müssen, wenn die Merkmale eines klassischen Dienstverhältnisses erfüllt sind. Der ÖGK-Newsletter 5/2024 widmet sich diesem „zeitlosen“ Thema und zeigt die Schwierigkeiten auf, zwischen dem Tätigwerden zum Kennenlernen eines Betriebs außerhalb eines Dienstverhältnisses („Schnuppern“) und der Begründung eines entgeltpflichtigen Dienstvertrags zu unterscheiden.