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Kombilohnbeihilfe des AMS

Für die PraxisSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2024, 4 - 5 Heft 6 v. 10.6.2024

Die Kombilohnbeihilfe (kurz: Kombilohn) ist eine zum Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis hinzutretende Leistung. Arbeitslose sollen dadurch zur Aufnahme einer Beschäftigung motiviert werden. Dies erleichtert somit aber auch die Besetzung offener Stellen. Die Voraussetzungen für und die näheren Modalitäten der Förderung werden hier kurz dargestellt.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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