Die Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist wohl ein oftmals praxisrelevanter Diskussionspunkt. Im vorliegenden Fall lautete die vom VwGH (21. 4. 2023, Ro 2021/15/0037) zu klärende Rechtsfrage, ob allein der Umstand, dass der Partner am Familienwohnsitz ein minderjähriges, unterhaltsberechtigtes Kind betreut, das dort einen Kindergarten bzw eine Pflichtschule besucht, eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes darstellt.

