Bei selbständigen Speisenzustellern kommen Behörden und Gerichte meistens zum Ergebnis, dass Dienstverhältnisse vorliegen. Die gegen diese Entscheidungen gerichteten Revisionen argumentieren sehr oft damit, dass es ein sanktionsloses Ablehnungsrecht gibt bzw nicht jeder einzelne Zusteller auf seine doch vorliegende Selbständigkeit hin überprüft wurde. Ohne ausreichende Begründung führen beide Argumente beim VwGH aber nicht zum Erfolg (VwGH 26. 7. 2023, Ra 2023/08/0084, und VwGH 7. 8. 2023, Ra 2023/08/0091).

