Die Finanzverwaltung hat am 20. 2. 2024 (wie erwartet bzw erhofft) zu weiteren offenen Fragen rund um die neue Mitarbeiterprämie 2024, die die Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023 in wesentlich veränderter Ausgestaltung ablöst, Stellung genommen (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988.html ). Die Fragen behandeln insbesondere die Bedeutung der lohngestaltenden Vorschrift und mögliche sachliche Differenzierungen bei der Auszahlung.

