In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hat der OGH (OGH 27. 9. 2023, 9 ObA 58/23d) entschieden, dass eine bewusst unrichtige Zeiterfassung im Homeoffice einen Entlassungsgrund darstellt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese spannende Entscheidung und ihre Bedeutung für die Praxis.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

