Bei Zielprämienvereinbarungen oder Provisionsvereinbarungen stellt sich die Frage, ob diese sozialversicherungsrechtlich als Sonderzahlung oder als laufender Bezug abzurechnen sind. Vor allem Akontierungsvereinbarungen oder die steueroptimierte Auszahlung (zB als sechsteloptimierte Zahlung in Raten, auch „Formel 7“ genannt) von Prämien führen nach Auffassung der ÖGK zum Ergebnis, dass auch monatlich ausbezahlte Bezüge Sonderzahlungen iSd Sozialversicherung sein können. Dieser Beitrag arbeitet die Unterschiede zwischen Provisionen (laufender Bezug) und Zielprämien (Sonderzahlung) heraus. Die Analyse führt zum Resultat, dass eine Provision durchaus ein laufender Bezug bleiben kann, auch wenn sie nur vierteljährlich bezahlt wird, und eine Zielprämie eine Sonderzahlung bleibt, auch wenn sie „laufend“ akontiert wird.

