Der VwGH orientiert sich in der Entscheidung vom 16. 11. 2023, Ra 2021/15/0091, bei der Antwort auf die Frage, inwieweit Überstundenzuschläge steuerfrei ausgezahlt werden können, an den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des angewendeten Arbeitszeitmodells, konkret der Durchrechnung der Normalarbeitszeit. Die Entscheidung betrifft Überstunden in einem Beherbergungsbetrieb, geht aber weit über das Hotel- und Gastgewerbe hinaus. Sie ist auf Basis des zugrunde liegenden Sachverhalts auch anzuwenden, wenn ein Überstundenpauschale vereinbart ist.

