Mit Ende März wurde im Arbeitsrecht die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umgesetzt. Darin ist auch eine Regelung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung enthalten. Das BMAW hat seine Sichtweise zur Auslegung dieser Bestimmung verlautbart (https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Informationen-zu-§-11b-AVRAG.html ). Dieser Beitrag baut in seiner Analyse des Themas auf diese Verlautbarung auf.

