Mit 1. 11. 2024 und 1. 5. 2025 treten zahlreiche Änderungen und Ergänzungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft, die beim Erstellen von Arbeitsverträgen, aber auch in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sein werden. Nachfolgend finden Sie die Teile 4 und 5 der Neuerungen. Zu den Teilen 1 bis 3 verweise ich auf die Oktober-Ausgabe der PV-Info.

