Mit 1. 11. 2024 und 1. 5. 2025 treten zahlreiche Änderungen und Ergänzungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft, die beim Erstellen von Arbeitsverträgen, aber auch in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sein werden. Ich werde diese aufgrund ihres ungewöhnlich großen Umfangs in fünf Teilen darstellen. Teil 1 widmet sich grundlegenden Neuerungen, den Lohn- und Gehaltsabschlüssen für 2024 und 2025 sowie den Neuerungen bei den Entgelten. Teil 2 beschreibt die zahlreichen Neuerungen in der Durchrechnung der Normalarbeitszeit und Teil 3 Neuerungen bei anderen Arbeitszeitthemen. Die Teile 4 und 5 werden in der nächsten Ausgabe der PV-Info erläutert.