Der Anspruch auf Entlastungswoche für das Pflegepersonal wurde erst vor kurzer Zeit ins Leben gerufen (siehe Gerhartl, Entlastungswoche im Pflegebereich, PV-Info 2/2023, Seiten 1 ff), ab dem Jahr 2024 gibt es aber bereits Änderungen. So wird dem Anspruch künftig nicht mehr das Kalender-, sondern das Urlaubsjahr zugrunde gelegt (BGBl I 2023/86, ausgegeben am 20. 7. 2023).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

