Mit dem neu geschaffenen Anspruch soll es Eltern erleichtert werden, Kinder bei Inanspruchnahme einer Reha-Maßnahme zu begleiten (BGBl I 2023/85, ausgegeben am 20. 7. 2023). Die Neuregelung tritt mit 1. 11. 2023 in Kraft.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

