Bei Handwerken ist die Meisterprüfung, bei den „sonstigen reglementierten Gewerben“ die Befähigungsprüfung Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes. Die aktuelle Praxis zeigt aber, dass Personen, die zur Prüfung antreten, nicht immer die selbständige Erwerbstätigkeit im Fokus haben, sondern die Meisterprüfung (Befähigungsprüfung) als Qualifikationsnachweis sehen, der ihre Stellung am Arbeitsmarkt (dh als unselbständig Erwerbstätiger) verbessern soll.

