Wieder einmal hatte sich der OGH mit dem Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt auseinanderzusetzen. Wieder einmal standen die nationalen Gleichstellungserfordernisse im Mittelpunkt. Entscheidend war diesmal die Frage, ob die unzulässige gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenz durch beide Eltern nur für dasselbe oder auch für verschiedene Kinder gilt. Damit wird diese Entscheidung des OGH aber auch außerhalb des Bereichs Kinderbetreuungsgeld arbeitsrechtlich interessant (OGH 18. 10. 2022, 10 ObS 61/22a).

