Überstundenzuschläge gemäß § 68 Abs 2 EStG eines leitenden Angestellten, der weder dem Arbeitszeitgesetz noch einem Kollektivvertrag unterliegt, sind steuerpflichtig (BFG 3. 3. 2022, RV/2100605/2019; Revision vom VwGH mit Beschluss vom 1. 6. 2022, Ra 2022/15/0039, zurückgewiesen).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

