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Zusatzkollektivvertrag zur DB-Beitragssenkung im Baugewerbe

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2023, 2 Heft 5 v. 10.5.2023

Mit 1. 3. 2023 trat ein Zusatzkollektivvertrag in Kraft, der eine Absenkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) vorsieht. Somit kommt es auch für Firmen mit BUAK-Direktverrechnung zu einer Absenkung des Dienstgeberbeitrags (DB) auf eine Höhe von 3,7 %. Folgende Informationen stammen ua aus einem Beitrag der Bauzeitung (offizielle Informationen der Bundesinnung Bau).

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