vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Kurz notiertSteuerrechtPV-Info 2023, 1 Heft 5 v. 10.5.2023

Kurz vor dem Auslaufen der EU-Corona-Ausnahme mit 30. 6. 2023 für den Verbleib der Sozialversicherung im Arbeitgeberstaat auch wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil, also zu mindestens 25 %, in seinem Wohnstaat ausübt, worauf grundsätzlich die Sozialversicherungszuständigkeit nach der VO (EG) 883/2004 in den Wohnstaat wechselt, kommt Bewegung in die Sache.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!