Auch wenn sich die Entscheidungen die Umwandlungen von Werkverträgen in Dienstverträge betreffend stark ähneln und die Chance, dass es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt, relativ gering ist, darf das BVwG bei Vorliegen einer gut begründeten Beschwerde mit angebotenen Beweisen nicht von einer mündlichen Verhandlung absehen, da es ansonsten das Unmittelbarkeitsprinzip verletzt (VwGH 30. 11. 2022, Ra 2021/08/0023).

